Wie läuft die Abschlussprüfung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ab?
Sie ist gestreckt und besteht aus fünf Prüfungsbereichen. Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr prüft „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ in 120 Minuten und zählt 20 Prozent. In Teil 2 kommen dazu: „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit 150 Minuten und 30 Prozent, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ als Gesprächssimulation mit 20 Prozent, „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ als fallbezogenes Fachgespräch mit 20 Prozent, und Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten und 10 Prozent.
Warum sind zwei Prüfungsbereiche mündlich?
Weil der Beruf zwei verschiedene Dinge prüfen will. In „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ berätst du einen Kunden — der Ausschuss will sehen, wie du ein Gespräch führst, auf Einwände eingehst und Bedarf erkennst, den der Kunde selbst nicht anspricht. In „Projektbezogene Prozesse“ geht es dagegen um deine eigene Arbeit: Du hast im Betrieb eine Aufgabe durchgeführt und erklärst, wie du vorgegangen bist und warum. Zusammen tragen die beiden 40 Prozent, mehr als alle schriftlichen Bereiche von Teil 2 zusammen.
Wird mein Report benotet?
Nein, und das überrascht viele. Die Verordnung sagt es ausdrücklich: Bewertet wird nur die Leistung im fallbezogenen Fachgespräch; die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report werden nicht bewertet (§ 13 Absatz 10). Der Report von zwei bis vier Seiten ist die Grundlage, über die im Gespräch geredet wird. Ein sprachlich holpriger Report kostet dich also keine Punkte — ein Thema, über das du nach vier Minuten nichts mehr zu sagen hast, schon.
Muss ich mich für eine Fachrichtung entscheiden?
Nein. Fachrichtungen — Versicherung oder Finanzberatung — gab es in der alten Verordnung von 2006, als der Beruf noch „Kaufmann für Versicherungen und Finanzen“ hieß. Die geltende Verordnung von 2022 hat sie abgeschafft. Stattdessen gibt es fünf Wahlqualifikationen, und eine davon steht in deinem Ausbildungsvertrag. Wenn du im Netz noch etwas über Fachrichtungen liest, ist die Quelle veraltet.
Wie viel wird angekreuzt und wie viel frei geschrieben?
Fast alles wird frei geschrieben. Teil 1 ist vollständig ungebunden, ebenso der große Fachbereich in Teil 2. Nur Wirtschafts- und Sozialkunde läuft über den Lösungsbogen: 30 Auswahlaufgaben in 60 Minuten. Bei den offenen Aufgaben zählt, dass du genau so viele Angaben machst, wie verlangt sind — steht dort „Nennen Sie 4 Möglichkeiten“, werden vier bewertet, auch wenn du sechs aufschreibst.
Was hat es mit dem Bedingungswerk auf sich?
In den beiden großen Fachbereichen arbeitest du mit dem Bedingungswerk eines Modellversicherers: Versicherungsbedingungen, Richtlinien, Tarife und Formulare. Es ist ein zugelassenes Hilfsmittel, du bringst es zur Prüfung mit, und die Aufgaben beziehen sich darauf. Du musst also keine Tarife auswendig können, sondern sicher darin nachschlagen und damit rechnen. Bei uns übst du dasselbe an einem eigenen Tarifwerk mit denselben Größen: Tarifzonen, Beitragssätze, Anpassungsfaktor, Typ- und Regionalklassen, Schadenfreiheitsklassen.
Heißt der Beruf noch Versicherungskaufmann?
Nein, amtlich nicht mehr. „Versicherungskaufmann“ war die Bezeichnung bis 2006, danach hieß der Beruf „Kaufmann für Versicherungen und Finanzen“, und seit der Verordnung von 2022 lautet er „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“. Gemeint ist immer dieselbe Ausbildung. Im Ausbildungsvertrag, in der Anmeldung zur Prüfung und auf dem IHK-Zeugnis steht die geltende Bezeichnung.
Gibt es eine Zwischenprüfung?
Nein. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung, und der zählt mit 20 Prozent in die Endnote. Wiederholen kannst du ihn nicht: Fällst du in der Abschlussprüfung durch, wird Teil 2 wiederholt, das Ergebnis von Teil 1 bleibt stehen.